Fragen und Antworten zur Umstellung der Parkierungstechnik auf eine Video-Kennzeichenerfassung
Am 12.12.2023 haben wir unsere Parkierungstechnik auf eine schrankenlose Video-Kennzeichenerfassung umgestellt. Eine barrierefreie Ein- und Ausfahrt ist somit gewährleistet.
Bei der Ausfahrt „Tiefgarage“ und bei der Ausfahrt „kleiner Parkplatz Albersloher Weg“ befinden sich Bezahlterminals zum ausschließlichen bargeldlosen Bezahlen.
Des Weiteren befinden sich dort kleine Ampelanlagen, die mit grün die legitimierte Ausfahrt und mit rot, die unlegitimierte Ausfahrt anzeigen.
Eine unlegitimierte Ausfahrt (rot) bedeutet, dass eine Zahlungspflicht entstanden und diese noch nicht beglichen ist. Der Vorgang wird in unserem System als offen registriert.
Was passiert, wenn ich als Kurzzeitparker vergessen habe zu bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit, nachträglich zu bezahlen?
JA, bis zu 48 Stunden nach der Ausfahrt kannst du den Parkvorgang durch Bezahlung abschließen. Dies erfolgt über unser Portal (Hafengarage-Münster)
oder direkt hier => Nachbezahlungsmöglichkeit (max. 48 Std. nach Ausfahrt)
Was passiert, wenn ich auch nach 48 Std. nicht bezahlt habe?
Unser System verschickt automatisch deinen Parkvorgang an einen externen Dienstleister, der eine Halter-Ermittlung durchführt und dem Fahrzeughalter eine Zahlungsaufforderung über das Parkentgelt und ein Verwaltungsentgelt i.H.v. von derzeit (03.2024) 35,00 € zukommen lässt.
Kann das dann noch gestoppt oder rückgängig gemacht werden?
NEIN, dass ist dann nicht mehr möglich!
Wie lange kann ich kostenlos parken?
15 Min. kannst du kostenfrei parken. Dies ist auch auf den Schildern vor der Einfahrt angeschlagen.
Übernahme der Parkentgelte für Kunden oder Geschäftspartner
Du kannst z.B. als Firmenkunde einen Vergütungslink von uns als Betreiber erhalten, um deine Besucher „freizuschalten“. Dein Besuch braucht dann nichts zu bezahlen und kann bei grüner Ampel ausfahren.
Sollte dein Besuch schon ausgefahren sein, bevor du ihn freigeschaltet hast, kann die Freischaltung noch 15 Min. nach der Ausfahrt erfolgen. Sollten diese 15 Min. überschritten sein, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Dann hat dein Besuch nur noch selber die Möglichkeit, über eine Nachbezahlfunktion (online), das Parkentgelt innerhalb von 48 Std. nach Ausfahrt zu entrichten. Die Nachbezahlfunktion findest du hier => Nachbezahlmöglichkeit
Deine Freischaltungen werden in unserem System registriert. In regelmäßigen Abständen werten wir diese aus und stellen dir (manuell) eine Rechnung darüber zur Verfügung. Leider gibt es nur einen pauschalen Auszug aus unserem System über die Anzahl der Freischaltungen und das damit verbundene Entgelt. Einen Einzelnachweis dazu können wir derzeit leider noch nicht aus unserem System generieren.
Wie funktioniert die Kennzeichen-Erfassung?
Die installierten Kameras erfassen lediglich das jeweilige Kennzeichen mit einer 99,5-%igen Genauigkeit mit Datum und Uhrzeit. Gesichter z.B., werden nicht erfasst!
Was passiert, wenn man Kennzeichen bei der Einfahrt nicht erfasst wurde?
Dann fühle dich eingeladen 🙂 …denn,
…unser System erkennt dich bei der Ausfahrt als nicht-eingefahren und kann daher kein Parkentgelt errechnen. Die Ampel wird auf grün umschalten.
HINWEIS:
Unsere Kameras haben nur eine ganz, ganz geringe Fehlerquote, so dass du dein Frontkennzeichen überprüfen solltest. Vielleicht ist es so verdreckt oder vielleicht im Winter auch mit Schneematsch bedeckt, dass es nicht mehr lesbar ist. Dass du nicht zahlen musst, ist eine reine Kulanz-Regelung unsererseits!
Wo sind die Kameras installiert?
- unmittelbar an der Einfahrt der Tiefgarage
- an der Ausfahrt Tiefgarage
- an der Einfahrt kleiner Parkplatz Albersloher Weg
- an der Ausfahrt kleiner Parkplatz Albersloher Weg
Wie werden Dauerparker von Kurzzeitparkern unterschieden?
Definition Dauerparker: monatlich festes Entgelt für unbegrenztes Parken (Abo).
Definition Kurzzeitparker: Gelegenheitsparker oder einmaliges Parken.
Das System hinter der Kennzeichenerfassung erkennt registrierte und nicht registrierte Nutzer bzw. Kennzeichen.
Registrierte Nutzer:
Hier prüft das System, ob es sich um einen Dauerparker (Abo) oder einen Kurzzeitparker handelt.
Handelt es sich um einen Kurzzeitparker, wird das Parkentgelt seinem Account zugeschlagen. Am Anfang des Folgemonats erhält er eine Rechnung über all seine Parkvorgänge. Der Einzug der Summe von seinem hinterlegten Konto erfolgt im Laufe des Folgemonats.
Der registrierte Kurzzeitparker braucht somit nicht – genauso wie der Dauerparker – bei der Ausfahrt zu bezahlen. Die Ampel wird auf grün stehen.
Unregistrierter Nutzer:
Bei der Ausfahrt muss dieser Kurzzeitparker an dem Terminal bargeldlos bezahlen. Nach dem Bezahlvorgang springt die Ampel von rot auf grün.
Bezahlt er nicht, hat er die Möglichkeit, noch innerhalb von 48 Stunden das Parkentgelt zu entrichten (siehe weiter oben).
Geschieht dies nicht, erhält der Halter des Fahrzeuges per Post eine Zahlungsaufforderung (Ermittlung der Halterdaten über das Kraftfahrbundesamt), die neben dem Parkentgelt auch ein Bearbeitungsentgelt i.H.v. derzeit (03.2024) 35 € enthält.
Kann ich mich auch als Kurzzeitparker (Gelegenheitsparker) registrieren und wenn JA, wie?
JA, das kannst du. Dies erfolgt über unser Portal (Hafengarage-Münster).
Wie erfolgt eine Registrierung als Dauerparker bzw. der Abschluss eines Vertrages?
Dies erfolgt über unser Portal (Hafengarage-Münster).
Was verbirgt sich hinter einer „Tarifanfrage“?
Abweichend von den „Normal“konditionen, gibt es Ermäßigungen für Mieter/Mitarbeiter des Hauses, sowie einen speziellen Vertrag für E-Fahrzeuge. Die Konditionen bei E-Fahrzeugen sind hier zwar identisch, jedoch besteht die Möglichkeit, auch auf dem kleinen Parkplatz vor dem Gebäude-Komplex zu parken und ggf. dort zu laden (4 Ladepunkte). Diese Möglichkeit besteht für andere Dauerparker nicht bzw. wären dann zu dem Kurzzeitparker-Tarif kostenpflichtig.
Um sich z.B. als Mieter zu legitimieren, sollte hierzu ein Nachweis erbracht werden, z.B. ein telefonischer Verweis an die Personalstelle oder eine entsprechende eMail-Adresse.
Du musst auch auf jeden Fall angeben, welchen Tarif – Mo-Fr oder Mo-So oder Pauschal-Tarif pro Parken (nur für Mitarbeiter des VR Bank-Verbundes) – du buchen möchtest. Des Weiteren teile uns auch direkt dein Kennzeichen mit, damit wir es für dich schon einmal hinterlegen können.
Was ist der „Pauschal-Tarif pro Parken“ (gilt nur für Mitarbeiter des VR Bank-Verbundes)?
Das Parken kostet einen festen Betrag, ganz egal, ob du 16 Min. oder 24 Std. bei uns parkst.
Kann ich mit dem Vertrag „Pauschal-Tarif pro Parken“ überall parken?
Du darfst lediglich in der Tiefgarage parken. Das Parken im Innenhof und dem kleinen Parkplatz vor dem Gebäude ist nicht gestattet.
Was muss bei einer Registrierung alles an Daten hinterlegt werden?
- vollständiger Name
- Anschrift
- Kennzeichen
- Bankdaten bzw. Zahlungsmittel
Kann ich meinen Tarif/ Vertrag eigenständig und jederzeit wechseln?
Als Dauerparkkunde musst du Folgendes tun:
- logge dich in deinen Account ein https://hafengarage-muenster.arivo.app/login
- kündige deinen Vertrag zum nächstmöglich Termin (zum Monatsende des folgenden Monats)
- schließe dann den neuen gewünschten Vertrag ab. Achte dabei auf das aus deiner Sicht richtige Startdatum!
Wo darf ich überall parken?
Das ist ein wenig unterschiedlich, je nach dem, welcher Nutzer-Typ du bist bzw. welchen Vertrag du abgeschlossen hast:
Kurzzeitparker:
– kleiner Parkplatz vor dem Gebäude-Komplex
– Tiefgarage
Dauerparker:
– Tiefgarage
Dauerparker E-Fahrzeuge:
– kleiner Parkplatz vor dem Gebäude-Komplex (wenn ein entsprechender Vertrag hinterlegt ist)
– Tiefgarage
Motorisierte 2-Räder (nur Dauerparker!):
– kleiner Parkplatz vor dem Gebäude-Komplex
– Tiefgarage
Kann eine Registrierung auch über andere Parking-Portale erfolgen?
Eine Nutzung/ Registrierung kann demnächst (voraussichtlich bis Ende des 2. Quartals 2024) auch über easypark =>https://www.easypark.com/de oder die easypark-App
erfolgen.
Was passiert mit meinem Kennzeichen und meinen Parkvorgängen als nicht registrierter Nutzer, nachdem der Parkvorgang abgeschlossen ist?
Sämtliche Daten, die mit dem Parkvorgang zusammenhängen/ -hingen, werden nach Abschluss des Bezahlvorgangs aus dem System datenschutzkonform gelöscht.
Kann ich bei der Registrierung mehrere Kennzeichen erfassen?
JEIN!
Als Kurzzeitparker:
JA
Als Dauerparker:
NEIN (noch nicht, aber dies soll voraussichtlich noch in 2024 möglich werden)
Kann ich als Dauerparkkunde mein Kennzeichen selber wechseln?
JA, das musst du sogar, wenn du mit einem anderen Fahrzeug einfahren möchtest!
Wann muss ich spätestens den Kennzeichenwechsel vornehmen?
Je nach dem, wie die Mobilfunknetze und Datenleitungen ausgelastet sind, dauert es ca. 2 Min., bis dass der Kennzeichenwechsel bei unserem System abgeschlossen ist und du dann einfahren kannst. Diese 2 Min. solltest du IMMER erst einmal abwarten.
Erkennt das System automatisch, mit welchem Kennzeichen ich einfahre?
JA, bei registrierten Kurzzeitparkern!
Der Dauerparker hat nur die Möglichkeit, ein anderes Kennzeichen in seinem Account zu hinterlegen, wenn er z.B. das Fahrzeug gewechselt hat. Dies geschieht aber sehr zeitnah (ca. 2 Min.), sprich, du kannst den Wechsel des Kennzeichens noch unmittelbar vor der Einfahrt in die HAFENgarage vornehmen. Solltest du mit dem falschen Kennzeichen eingefahren sein, lässt sich dies nicht mehr rückgängig machen und du wirst als unregistrierter Nutzer deklariert und somit zahlungspflichtig!
Im Laufe des Jahres 2024 soll ein automatisches Erkennen von mehreren Kennzeichen auch bei Dauerparkern möglich werden.
Was passiert, wenn ich mit dem „falschen“ oder nicht hinterlegten Kennzeichen eingefahren bin?
Das System deklariert dich als unregistrierten Kurzzeitparker und du wirst sodann zahlungspflichtig und musst bei der Ausfahrt bargeldlos bezahlen.
Kann dies im Nachgang rückgängig gemacht werden?
NEIN.
Kann ich ein und dasselbe Kennzeichen in 2 unterschiedlichen Accounts hinterlegen/ verwenden?
NEIN.
Ich verfüge über mehrere Verträge/ Abos in meinem Account. Kann ich pro Abo mehrere Kennzeichen hinterlegen?
NEIN, aber du kannst jederzeit ein anderes Kennzeichen hinterlegen. Siehe auch…
– „Kann ich bei der Registrierung mehrere Kennzeichen erfassen?“
– „Erkennt das System automatisch, mit welchem Kennzeichen ich einfahre?“
– „Was passiert, wenn ich mit dem „falschen“ Kennzeichen eingefahren bin?“
Kann ich über meinen Account unterschiedliche Zugänge einrichten (unterschiedliche Nutzer greifen auf den selben Account zu)?
NEIN, dass ist leider nicht möglich.
Kann ich auch mit meinem motorisierten 2-Rad bei euch parken?
Dies ist nur als Dauerparker möglich. Wir haben dafür Extra-Stellplätze eingerichtet und gekennzeichnet. Du bezahlst einen stark reduzierten Preis.
Ein Parken auf nicht gekennzeichneten Stellplätzen oder als Nicht-Dauerparkkunde ist nicht gestattet. Du musst damit rechnen, dass dein Fahrzeug auch ohne Verwarnung kostenpflichtig abgeschleppt wird.
Kann ich als B&B-Hotelgast auch Fahrräder bei euch abstellen?
JA, das ist im Innenhof (Zufahrt über die Bernhard-Ernst-Str.), rechts vor der Tiefgaragen-Einfahrt, möglich. Dort findest du Bügel, wo du dein Fahrrad anschließen kannst.
Sollten die Kapazitäten dort nicht ausreichen, kannst du dein Fahrrad auch in der Tiefgarage abstellen. Schiebe dein Fahrrad einfach die Einfahrts-Rampe hinunter, und du findest dort direkt weitere Stellplätze für Fahrräder.
BITTE BEACHTE:
Die Rolltore der Tiefgarage sind zwischen 18 – 7 Uhr und das gesamte Wochenende verschlossen und lassen sich nur durch einfahrende Autos öffnen. Der Zugang ist während dieser Zeiten nur noch über ein Treppenhaus, unmittelbar am Springbrunnen des Innenhofes möglich. Hier aber auch nur dann, wenn man ebenfalls mit einem Fahrzeug zuvor in die Tiefgarage eingefahren war. Über die Eingabe des Kennzeichens lässt sich dann die Treppenhaustür öffnen.
Wir erhalte ich eine Quittung über meine vor Ort geleistete Zahlung?
Am Bezahlterminal hast du die Möglichkeit, über einen QR-Code die Quittung auf dein Smartphone zu „spielen“.
Solltest du das vergessen haben, kann du auch nachträglich über https://beleg.arivo.at/ (dort „HAFENgarage“ auswählen) eine Quittung generieren.
Sonstige Fragen zur HAFENgarage
Wie hoch ist die Einfahrtshöhe?
Dein Fahrzeug sollte 2,10 m nicht überschreiten.
An wen wende ich mich, wenn sich meine Frage hier nicht beantwortet hat?
Bitte schreibe uns eine Nachricht an hafengarage@immobilien-solutions-muenster.de