Fragen und Antworten zur Umstellung der Parkierungstechnik auf eine Video-Kennzeichenerfassung
Voraussichtlich am 11.12.2023 stellen wir unsere Parkierungstechnik auf eine Video-Kennzeichenerfassung um.
Schrankenanlagen werden abgebaut, welches ein barrierefreies Ein- und Ausfahren gewährleistet.
Bei der Ausfahrt „Tiefgarage“ und bei der Ausfahrt „kleiner Parkplatz Albersloher Weg“, werden weiterhin Bezahlterminals zum ausschließlichen bargeldlosen Bezahlen installiert sein.
Des Weiteren befinden sich dort kleine Ampelanlagen, die mit grün die legitimierte Ausfahrt und mit rot, die unlegitimierte Ausfahrt anzeigen.
Eine unlegitimierte Ausfahrt (rot) bedeutet, dass eine Zahlungspflicht entstanden und diese noch nicht beglichen ist. Der Vorgang wird in unserem System als offen registriert.
Ich kann keine Dauerparkkarte oder ein Mehrfach-Ticket bestellen. Woran kann das liegen?
Wahrscheinlich ist irgendwo der Hinweis…
<<Eine Bestellung ist erst nach Vervollständigung Ihres Profils und Erteilung eines Lastschriftmandats möglich.>>
…ersichtlich.
In den meisten Fällen ist in deinem Profil das Kennzeichen gar nicht oder nicht ganz korrekt erfasst. Darauf ist bei der Kennzeichenerfassung zu achten:
Keine Sonderzeichen, wie z.B. ein Bindestrich zwischen den beiden Buchstabenblöcken oder ein Komma nach dem ersten Kennzeichen. Bsp.:
falsch: MS-VR 1872, MS VR 2023
richtig: MS VR 1872 MS VR 2023
Wie funktioniert die Kennzeichen-Erfassung?
Die installierten Kameras erfassen lediglich das jeweilige Kennzeichen mit einer 99,5-%igen Genauigkeit mit Datum und Uhrzeit. Gesichter z.B., werden nicht erfasst!
Wo werden die Kameras installiert?
- unmittelbar an der Einfahrt der Tiefgarage
- an der Ausfahrt Tiefgarage
- an der Einfahrt kleiner Parkplatz Albersloher Weg
- an der Ausfahrt kleiner Parkplatz Albersloher Weg
Wie werden Dauerparker von Kurzzeitparkern unterschieden?
Definition Dauerparker: monatlich festes Entgelt für unbegrenztes Parken (Abo)
Definition Kurzzeitparker: Gelegenheitsparker oder einmaliges Parken
Das System hinter der Kennzeichenerfassung erkennt registrierte und nicht registrierte Nutzer bzw. Kennzeichen.
Registrierte Nutzer:
Hier prüft das System, ob es sich um einen Dauerparker (Abo) oder einen Kurzzeitparker handelt.
Handelt es sich um einen Kurzzeitparker, wird das Parkentgelt seinem Account zugeschlagen. Am Ende des Monats erhält er eine Rechnung über all seine Parkvorgänge. Der Einzug der Summe von seinem hinterlegten Konto erfolgt im Laufe des Folgemonats.
Der registrierte Kurzzeitparker braucht somit nicht – genauso wie der Dauerparker – bei der Ausfahrt zu bezahlen. Die Ampel wird auf grün stehen.
Unregistrierter Nutzer:
Bei der Ausfahrt muss dieser Kurzzeitparker an dem Terminal bargeldlos bezahlen. Nach dem Bezahlvorgang springt die Ampel von rot auf grün.
Bezahlt er nicht, hat er die Möglichkeit, noch innerhalb von 48 Stunden das Parkentgelt zu entrichten.
Geschieht dies nicht, erhält der Halter des Fahrzeuges per Post eine Zahlungsaufforderung (Ermittlung der Halterdaten über das Kraftfahrbundesamt), die neben dem Parkentgelt auch ein Bearbeitungsentgelt i.H.v. 40 € enthält.
Wie erfolgt eine Registrierung meines Kennzeichens als Kurzzeitparker (Gelegenheitsparker)?
Über unser noch nicht freigeschaltetes Internet-Portal.
Was muss bei einer Registrierung alles an Daten hinterlegt werden?
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Kennzeichen
- Bankdaten oder Bezahlsystem
Kann eine Registrierung auch über andere Parking-Portale erfolgen?
Eine Nutzung/ Registrierung kann auch über easypark =>https://www.easypark.com/de oder die easypark-App

erfolgen.
Was passiert mit meinem Kennzeichen und meinen Parkvorgängen als nicht registrierter Nutzer, nachdem der Parkvorgang abgeschlossen ist?
Sämtliche Daten, die mit dem Parkvorgang zusammenhängen/ -hingen, werden nach Abschluss des Bezahlvorgangs aus dem System datenschutzkonform gelöscht.
Kann ich bei der Registrierung mehrere Kennzeichen erfassen?
JA, das ist möglich! Achte auf Folgendes:
Keine Sonderzeichen, wie z.B. ein Bindestrich zwischen den beiden Buchstabenblöcken oder ein Komma nach dem ersten Kennzeichen. Bsp.:
falsch: MS-VR 1872, MS VR 2023
richtig: MS VR 1872 MS VR 2023
Erkennt das System automatisch, mit welchem Kennzeichen ich einfahre?
NEIN, das (ab dem voraussichtlich 11.12.2023) neue System erkennt dann nur das als „aktiv“ hinterlegte Kennzeichen! Wenn man mit einem anderen Fahrzeug einfahren möchte, dessen Kennzeichen ebenfalls erfasst ist, muss dieses vor der Einfahrt im Portal von dem Nutzer als „aktiv“ eingestellt werden! Sollte dann das andere Fahrzeug zusätzlich einfahren, würde es als registrierter Kurzzeitparker deklariert und sodann zahlungspflichtig. Der entsprechende Parkvorgang wird mit der kommenden Rechnungsstellung erfasst und abgerechnet. Ein separates Bezahlen ist nicht notwendig und nicht möglich!
Im Laufe des Jahres 2024 soll ein automatisches Erkennen der hinterlegten Kennzeichen möglich werden.
Was passiert, wenn ich mit dem „falschen“ Kennzeichen eingefahren bin?
Im Falle von mehreren hinterlegten Kennzeichen muss vor der Einfahrt manuell auf das richtige Kennzeichen im Portal umgestellt werden. Geschieht dies nicht, wird man als registrierter Kurzzeitparker deklariert und sodann zahlungspflichtig. Der entsprechende Parkvorgang wird mit der kommenden Rechnungsstellung erfasst und abgerechnet. Ein separates Bezahlen dieses „falschen“ Parkvorgangs ist nicht notwendig und nicht möglich!
Kann dies im Nachgang rückgängig gemacht werden?
NEIN.
Kann ich ein und dasselbe Kennzeichen in 2 unterschiedlichen Accounts hinterlegen/ verwenden?
NEIN.
Was passiert, wenn ich als Kurzzeitparker registriert bin und gleichzeitig einen Account über easyPark habe? Über welchen Account werde ich dann abgerechnet?
Wenn ein Nutzer als registrierter Kurzzeitparker in die HAFENgarage einfährt, wird er auch als solcher abgerechnet.
Wenn der Nutzer bei der easyPark-App den Punkt “Kennzeichenparken“ (vor der Einfahrt) aktiviert hat wird er über easyPark abgerechnet.
Der Nutzer wird immer so abgerechnet wie er eingefahren ist.
Was passiert, wenn ich als Kurzzeitparker vergessen habe zu bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit, nachträglich zu bezahlen?
JA, bis zu 48 Stunden nach der Ausfahrt kann der Parkvorgang durch Bezahlung abgeschlossen werden. Dies erfolgt in unserem dann neuen Portal (Verlinkung folgt).
Ich bin ein gewerblicher Kunde und verfüge derzeit noch über Vorsteck-Tickets. Was geschieht damit nach der Umstellung?
Sie geben uns die Vorsteck-Tickets zurück und wir schreiben Ihnen das Guthaben der Tickets Ihrem Account gut. Eine Verrechnung erfolgt mit der kommenden monatlichen Abrechnung. Eine Auszahlung erfolgt nicht!
In verfüge über ein oder mehrere Mehrfach-Tickets. Was geschieht mit den nicht genutzten Ein- und Ausfahrten?
Sie geben uns das oder die Mehrfach-Tickets zurück und wir schreiben Ihnen das Guthaben der Tickets Ihrem Account gut. Eine Verrechnung erfolgt mit der kommenden monatlichen Abrechnung. Eine Auszahlung erfolgt nicht!
Ich verfüge über mehrere Verträge/ Abos in meinem Account. Kann ich pro Abo mehrere Kennzeichen hinterlegen?
JA, siehe oben unter
– „Kann ich bei der Registrierung mehrere Kennzeichen erfassen?“
– „Erkennt das System automatisch, mit welchem Kennzeichen ich einfahre?“
– „Was passiert, wenn ich mit dem „falschen“ Kennzeichen eingefahren bin?“
Allerdings ist der „Kennzeichenwechsel“ nicht durch den einzelnen Nutzer, sondern nur durch den Account-Inhaber durchzuführen (HINWEIS: organisatorischer Aufwand!).